Am 16. März beschloss der Gemeinderat auf Antrag der CDU die Aufhebung der Satzung über das Zweckentfremdungsverbot. Schon im Zuge der Haushaltsberatungen Ende 2025 war klar, dass das bürgerliche Lager, erweitert durch die AfD, dem von 2023 bis 2028 geplanten Versuch ein vorzeitiges Ende bereiten will. Als die grün-schwarze Landesregierung im Februar 2021 das Landesgesetz novellierte, um vor allem die Internetanbieter von Ferienwohnungen ins Visier zu nehmen, appellierte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut (CDU), man müsse alle Potenziale nutzen, um Wohnraum zu schaffen. Ihrer Meinung nach sollten die Kommunen künftig noch besser gegen Verstöße vorgehen können.
„Schon bei der Einführung in Esslingen 2023 hatte sich Gegenwehr gebildet, teilweise aus Unkenntnis über die genaue gesetzliche Regelung, teils mit fragwürdigen Argumenten“, erläutert SPD-Stadtrat Gebhard Mehrle. „Nun wurde vor Ablauf der Fünfjahresfrist die Satzung wieder aufgehoben. Das ist ein bedauernswerter Rückschritt.“ Die Appelle des Deutschen Mieterbunds und auch der Architects for future, alle Mittel zur Aktivierung des Wohnungsbestandes zu nutzen, verhallten. „Dass damit vor allem ein Instrument zur Bekämpfung des Leerstandes von Wohnungen in unserer Stadt ohne Not aus der Hand gegeben wurde, ist fatal. Wir von der SPD-Fraktion konnten diese Beerdigung dritter Klasse nicht aufhalten“, bedauert Gebhard Mehrle und zieht folgenden Vergleich: Die Abschaffung des Zweckentfremdungsverbots ist vergleichbar mit dem Kauf von Hanteln, welche man zur Seite legt, nach zweieinhalb Jahren unbenutzt und verstaubt aus der Ecke holt und wegwirft mit der Begründung „Die haben ja nichts gebracht, also weg damit.“