Ja zum Rahmenplan Flandernareal, aber …

Redebeitrag von Prof. Markus Binder in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Mobilität und Klimaschutz vom 15. Juli 2026 zur „Grundsatzvorlage Hochschulareal Flandernstraße“

Wir freuen uns, dass der Rahmenplan für die Flandernstraße jetzt auf dem Tisch liegt. Zeit zur Vorfreude hatten wir jedenfalls genug: In der AMBK-Sitzung vom 26.03.2025 wurde uns zugesagt, dass der Plan im Herbst 2025 vorgestellt werden soll.

Wir haben Verständnis dafür, dass es bei so komplexen Projekten auch einmal zu Verzögerungen kommen kann. Wir erwarten aber schon, dass wir über solche informiert werden und ab und zu, auch ohne nachfragen zu müssen, eine Wasserstandsmeldung bekommen. Aber schön zu sehen, dass es jetzt – unter neu geordneten Zuständigkeiten – offensichtlich vorangeht.

Der Rahmenplan ist aus unserer Sicht eine sinnvolle, praxistaugliche Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs – mit einzelnen Details, die hinterfragt werden dürfen. Der Bürgerausschuss hat diese erkannt und benannt – zum Beispiel die hohe Bebauung im Nordosten und den geschrumpften Bolzplatz. Aber wie Herr Fricke dargestellt hat, beschreibt der Rahmenplan eine städtebauliche Zielvorstellung und trifft noch keine verbindlichen Festlegungen im Detail, so dass solche Punkte in der weiteren planerischen Präzisierung noch einmal in den Blick genommen werden können.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass bei der Vergabe der Einzellose Baugruppen und Genossenschaften berücksichtigt werden sollen. Nicht nur, weil das zur gewünschten sozialen Durchmischung beiträgt, sondern auch, weil bei der gegenwärtigen Marktlage solche Akteure gerade die einzigen sind, die überhaupt zum Bauen zu bewegen sind – weil sie eben keine Gewinnerzielungsabsichten haben und deshalb anders kalkulieren können.

Die Erfahrung zeigt aber: Solche Gruppen brauchen Unterstützung – weil sie zu einem hohen Maß von ehrenamtlichem Engagement leben und nur selten einen professionellen Hintergrund in Sachen Projektsteuerung mitbringen. Und weil es unser ganz eigenes Interesse ist, dass sie Erfolg haben, sollten wir diese Unterstützung auch bieten – durch unsere Fachämter oder durch die EWB, die das in der Pliensauvorstadt bereits erfolgreich getan hat. Vermutlich gibt es dazu schon Überlegungen vonseiten der Verwaltung. Die würden wir gerne erfahren.

Verwundert hat uns, dass die Wohnungen in Baugruppen und Genossenschaften auf das Quotenmodell angerechnet werden sollen. Nach unserem Verständnis sollen geförderte Wohnungen ja einer ganz anderen Zielgruppe zugutekommen.

Die Idee, dem VierPeh einen neuen Standort im OG der Mensa anzubieten, ist bestechend. Es wäre eine ideale Lösung, um diesen wichtigen sozialen Ort auf dem Areal zu halten, bei gleichzeitiger räumlicher Verbesserung. Was aber auch klar ist: Wenn wir das Gebäude aus der Hand geben, können wir an den neuen Eigentümer nur appellieren, eine faire, leistbare Pacht zu vereinbaren – konkreten Einfluss haben wir dann nicht mehr. Deshalb fragen wir: Wo sieht die Verwaltung Möglichkeiten, dieser Idee eine realistische Chance auf Umsetzung zu geben?

Neben diesen vielen positiven Aspekten enthält die Vorlage allerdings auch einige Punkte, die wir kritisch sehen.

Vor etwas mehr als einem Jahr herrschte hier im Gremium einhellige Begeisterung für den Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs und seinen revolutionären Grundgedanken, so viel wie möglich vom Gebäudebestand und den vorhandenen Grünflächen zu erhalten. Dieser wesentliche Gedanke wird nun abgeschwächt und unter Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit gestellt. Die Vorlage benennt das ganz deutlich:

„Die Verwaltung schlägt deshalb vor, mit dem Ziel des Bestandserhalts flexibel umzugehen.“ Weiter heißt es: „Der Fußabdruck soll erhalten werden“ – nicht zwingend die Gebäude! Im Wettbewerbsentwurf war das noch die Minimallösung für den Fall, dass einzelne Gebäude aus technischen Gründen nicht erhalten werden können.

Wir sind alle Realisten und wir wissen, dass es Situationen geben kann, bei denen eine Sanierung zwar technisch möglich, aber mit derart hohen Kosten verbunden wäre, dass die so entstehenden Wohnungen nicht bezahlbar wären. Niemand wird sich in einem solchen Fall dagegen sträuben, alternative Lösungen zu suchen.

Was aber auf keinen Fall passieren darf ist, dass Gebäude geopfert werden, weil sich auf diese Weise ein höherer Ertrag für die Investoren generieren lässt. Und solche Angebote werden kommen. Bei jedem einzelnen Gebäude wird es einen Investor geben, der uns erklärt, dass eine Sanierung uninteressant wäre, Abriss und Ersatzneubau aber möglich. Wenn solche Entscheidungen anstehen, erwarten wir von der Verwaltung, dass sie sich in den Vergabegesprächen genauso standfest zeigt, wie es jetzt die betonierten Gebäude an der Flandernstraße tun.

In der Vorlage ist erläutert, dass die Freigabe der einzelnen Lose über Gebot und Konzept erfolgen soll. Wie wir inzwischen gelernt haben, ist ein solches Verfahren risikobehaftet. Bei der Erweiterung der Schule in der Pliensauvorstadt ist es gerade noch mal gut gegangen, weil der erfolgreiche Bieter einen guten Entwurf und ein günstiges Angebot vorgelegt hat. Die Vergabekriterien waren aber so gestrickt, dass wir ein günstiges Angebot auch dann hätten annehmen müssen, wenn es mit einem sehr schlechten Entwurf kombiniert gewesen wäre. Zu so einer Situation darf es an der Flandernstraße auf gar keinen Fall kommen. Deshalb möchten wir in die Definition und Gewichtung der Vergabekriterien eng eingebunden werden. Eine sichere Alternative wäre die Vergabe nach Konzept zum Festpreis gewesen. Allerdings würde diese Vorgehensweise eine wesentlich intensivere Vorbereitung durch die Verwaltung erfordern, die vermutlich mit den verfügbaren Kapazitäten nicht zu leisten ist. Deshalb sind wir bereit, den vorgeschlagenen Weg mitzugehen.

Abschließend noch zu dem einzigen Punkt, bei dem wir Änderungsbedarf sehen und auf den sich deshalb auch unser Antrag bezieht:

Bisher war immer davon die Rede, dass die Stadt sich offenhalten möchte, einzelne Gebäude oder Gebäudeteile im Eigentum zu behalten – z. B. für Mitarbeiterwohnen oder ganz generell für den Aufbau eines eigenen Wohnungsbestands. Und wir haben auch wahrgenommen, dass darüber große Einigkeit im Gremium herrscht. In der Beschlussvorlage waren jetzt Formulierungen, die uns irritiert haben:

„Einer abschnittsweisen Vermarktung und Realisierung des Gesamtquartiers wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, Vergabeverfahren für einzelne Bauabschnitte für weitere Beschlüsse auszuarbeiten.“

S.4, „Vorgesehen ist, dass […] alle Hochbaumaßnahmen durch private Projektentwickler getragen werden.“ Vielleicht ist das von der Verwaltung gar nicht in der Konsequenz gemeint, wie es sich hier liest; umso wichtiger ist es, klarzustellen, dass wir uns diese Tür offenhalten wollen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag!